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	<description>Wissen wer versichert. Der Blog über Versicherungen und Makler</description>
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		<title>Eigenreparaturen am Unfallwagen müssen fachgerecht durchgeführt werden</title>
		<link>http://www.versica.de/eigenreparaturen-am-unfallwagen-mussen-fachgerecht-durchgefuhrt-werden/</link>
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		<pubDate>Sat, 28 Jan 2012 15:32:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>david</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer, mit seinem Auto in einen Unfall verwickelt ist, der muss bei der Reparatur seines Wagens einiges beachten, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Das gilt vor allem dann, wenn man sein Auto in Eigenregie wieder repariert. Denn dann sollte sich der Autofahrer genau an die Vorgaben des Gutachters halten, sonst, so entschied [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wer, mit seinem Auto in einen Unfall verwickelt ist, der muss bei der Reparatur seines Wagens einiges beachten, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Das gilt vor allem dann, wenn man sein Auto in Eigenregie wieder repariert. Denn dann sollte sich der Autofahrer genau an die Vorgaben des Gutachters halten, sonst, so entschied der Bundesgerichtshof, muss die Versicherung die Reparaturkosten nicht zahlen.<span id="more-36"></span></strong></p>
<p>Im vorliegenden Fall hatte ein Gutachter, nach einem Unfall, an einem Fahrzeug Kosten für die Reparatur ermittelt, die über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges lagen. Üblicherweise ist es dann so, dass die Versicherung maximal 130 % des Wiederbeschaffungswertes bezahlt, wenn der Autofahrer auf die Reparatur seines Fahrzeuges besteht.</p>
<p>Dafür ist allerdings Voraussetzung, so erklärte die Deutsche Anwaltshotline, dass die Reparatur wirklich fachgerecht ausgeführt wurde.  Im verhandelten Fall hatte der Autofahrer die Instandsetzung seines Wagens aber selbst durchgeführt. Dabei nun, hielt er sich nicht genau an die, vom Gutachter bei der Berechnung berücksichtigten, Vorgaben. Er vergaß unter anderem, den hinteren Querträger am Auto auszutauschen. Auch anderes wurde nicht so repariert, wie es eine Fachwerkstatt nach dem Gutachten des Sachverständigen hätte getan.</p>
<p>Daraufhin verweigerte die Versicherung die Zahlung der kompletten 130 % und zahlte dem Geschädigten lediglich den Wiederbeschaffungswert. Dieser war damit allerdings nicht einverstanden und klagte gegen die Versicherung. Er war der Meinung, dass die Versicherung die vollständigen 130 % wie üblich zu zahlen hat. So wurde der Fall zu einem Rechtsstreit vor Gericht. Der Bundesgerichtshof entschied in seinem Urteil (Az: VI ZR 30/01) aber zugunsten der Versicherung und der Mann bekam nur den reinen Wiederbeschaffungswert erstattet.</p>
<p>Denn Reparaturen am Unfallwagen müssen vollständig und vor allen auch fachgerecht durchgeführt werden, um die komplette Versicherungsleistung zu erhalten. Das gilt eben besonders auch für Arbeiten, die man selbst am Wagen durchführt.</p>
<p><em>Quelle: <a href="http://www.focus.de/auto/news/unfallschaden-reparatur-in-eigenregie-muss-fachgerecht-sein_aid_704906.html">http://www.focus.de/auto/news/unfallschaden-reparatur-in-eigenregie-muss-fachgerecht-sein_aid_704906.html</a></em></p>
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		<title>Privatversicherte wechseln zur gesetzlichen Krankenversicherung</title>
		<link>http://www.versica.de/privatversicherte-wechseln-zur-gesetzlichen-krankenversicherung/</link>
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		<pubDate>Fri, 27 Jan 2012 15:29:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>david</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach Angaben einiger gesetzlicher Kassen steigt die Zahl der Privatpatienten, die in die gesetzliche Versicherung zurückkehren wollen deutlich. Immerhin neun Prozent mehr als im Vorjahr, nämlich 27.600 Versicherte wechselten laut einem Bericht bereits im Laufe des vergangenen Jahres von der privaten Konkurrenz zur Barmer GEK. Die Techniker Krankenkasse bestätigte eine ähnliche Tendenz: Dorthin wechselten im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Nach Angaben einiger gesetzlicher Kassen steigt die Zahl der Privatpatienten, die in die gesetzliche Versicherung zurückkehren wollen deutlich. Immerhin neun Prozent mehr als im Vorjahr, nämlich 27.600 Versicherte wechselten laut einem Bericht bereits im Laufe des vergangenen Jahres von der privaten Konkurrenz zur Barmer GEK. Die Techniker Krankenkasse bestätigte eine ähnliche Tendenz: Dorthin wechselten im vergangenen Jahr fast zwölf Prozent mehr, also 68.000 Versicherte.<span id="more-31"></span></strong></p>
<p>Bis um die Hälfte erhöhten private Krankenversicherung ihre Beiträge zum 1. Januar in Extremfällen. Tarife für private Kassen können dazu auch im Alter noch teurer werden. Da sie im Aufschwung der Wirtschaft sehenswerte Überschüsse erwirtschaftet haben, sind dagegen die gesetzlichen Kassen gut abgesichert. Deshalb wurde der gesetzliche Beitrag bis jetzt noch nicht gesenkt. Auf die Zusatzbeiträge, die viele Menschen aus gesetzlichen Versicherungen vertrieben hatten, wollen allerdings bald auch die letzten Kassen verzichten.</p>
<p>Das Problem liegt jedoch darin, dass der Austritt aus Privatkassen gesetzlich eigentlich nur in Ausnahmefällen vorgesehen ist, wie zum Beispiel für Privatversicherte deren Angestelltengehalt unter die Versicherungspflichtgrenze von 45.900 Euro sinkt, die arbeitslos werden, sowie für Selbstständige, die in eine Festanstellung mit ähnlicher Bezahlung wechseln. Doch über Umwege helfen die Kassen auch Wechselwilligen ohne schwerwiegenden Grund. Jedoch geht beim Wechsel des Anbieters oft Geld verloren, geben Verbraucherschützer zu bedenken. Zum Wechsel innerhalb einer Krankenkasse raten sie daher.</p>
<p>&#8220;Tatsache ist, dass jedes Jahr weitaus mehr gesetzlich Versicherte in die private Krankenversicherung wechseln als umgekehrt&#8221; widersprach der Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV) dem Bericht des Spiegels. Als “unseriös” bezeichneten sie, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen einen anderen Anschein zu erwecken suchten.</p>
<p>Um zehn Prozent müssten die gesetzlichen Krankenkassen ihre Beiträge erhöhen, &#8220;bekäme sie nicht 15 Milliarden Euro jährlich Zuschuss auf Kosten der Steuerzahler, ganz zu schweigen von Zuzahlungen, Praxisgebühren und Leistungskürzungen&#8221;   fügte PKV-Sprecher Stefan Reker  hinzu.</p>
<p><em>Quelle: <a href="http://www.sueddeutsche.de/geld/wechsel-zu-gesetzlichen-versicherungen-patienten-fliehen-aus-privaten-krankenkassen-1.1252727">http://www.sueddeutsche.de/geld/wechsel-zu-gesetzlichen-versicherungen-patienten-fliehen-aus-privaten-krankenkassen-1.1252727</a></em></p>
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		<title>Intel bietet in den USA Versicherung für Übertakter</title>
		<link>http://www.versica.de/intel-bietet-in-den-usa-versicherung-fur-ubertakter/</link>
		<comments>http://www.versica.de/intel-bietet-in-den-usa-versicherung-fur-ubertakter/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 27 Jan 2012 15:19:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>david</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Smartphones und Computer gibt es heutzutage in fast jeden Haushalt und klar, dass da auch die Versicherungen auf immer neue Ideen kommen. Dass man sich gegen den Verlust des Smartphones versichern kann, ist bekannt. Aber nun erweitert Intel das Angebot, bisher aber leider nur in den USA. Denn beim Chipreisen kann man sich nun, als [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Smartphones und Computer gibt es heutzutage in fast jeden Haushalt und klar, dass da auch die Versicherungen auf immer neue Ideen kommen. Dass man sich gegen den Verlust des Smartphones versichern kann, ist bekannt. Aber nun erweitert Intel das Angebot, bisher aber leider nur in den USA. Denn beim Chipreisen kann man sich nun, als Übertakter, gegen den Verlust eines Prozessors, durch übereifriges OC versichern.<span id="more-16"></span></strong></p>
<p>Es kommt ja immer wieder vor, dass eine CPU durch Übertakten zerstört wird. Meist dann, wenn man allzu eifrig spielt, und zwar an der Kernspannung. Schließt man nun bei Intel diese Versicherung ab und geht der Prozessor kaputt, weil man ihn außerhalb der Spezifikation betrieben hat, dann bekommt man von der Versicherung einen Neuen.</p>
<p>Abgeschlossen werden kann die Versicherung, wenn man einen neuen Prozessor kauft. Sie kostet zwischen 20 und Dollar je nach dem gekauften Modell und gilt innerhalb der 3-Jahres-Garantie. Das bedeutet also, geht im normalen Betriebsalltag der Prozessor kaputt ist das eine ganz normale Garantieleistung, für Defekte durch Übertakten gibt es die Versicherung.</p>
<p>Allerdings klingt das toller als es ist. Denn, wie man im Kleingedruckten lesen kann, schickt Intel nur einen Ersatzprozessor und für den Neuen gilt dann die Versicherung auch nicht mehr. Auch kann man für eine CPU nicht mehrere Versicherungen abschließen.</p>
<p><strong>Das Angebot von Intel heißt Tuning Protection Plan und gilt für alle X und K Modelle</strong></p>
<p>Abschließen kann man die Versicherung im Fachhandel oder bei Intel. Eine solche Versicherung kann maximal ein Jahr nach Kauf des Prozessors abgeschlossen werden und es gilt eine Wartefrist, wie bei Rechtschutzversicherungen üblich. Diese beträgt 30 Tage. In Deutschland gibt es diese Versicherung noch nicht.</p>
<p>Allerdings erklärte Intel inzwischen, dass dieser Service erst Schritt für Schritt in den USA eingeführt und getestet und ausgebaut werden soll. Beim Start am 18.01.2012 sind es vier Reseller, mit denen Intel zusammenarbeitet und ab Februar will man noch weitere Wiederverkäufer bekanntgeben. Nach 6 Monaten will Intel dann entscheiden, ob das Projekt so erfolgreich war, dass man es fortsetzt, eventuell auch in anderen Ländern.</p>
<p><em>Quelle: <a href="http://www.pcgameshardware.de/aid,864486/Intel-mit-Versicherung-fuer-Uebertakter-in-den-USA-Update-Stellungnahme-von-Intel/CPU/News/">http://www.pcgameshardware.de/aid,864486/Intel-mit-Versicherung-fuer-Uebertakter-in-den-USA-Update-Stellungnahme-von-Intel/CPU/News/</a></em></p>
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		<title>Minderwertige Brustimplantate &#8211; Versicherung übernimmt Kosten nicht</title>
		<link>http://www.versica.de/minderwertige-brustimplantate-versicherung-ubernimmt-kosten-nicht/</link>
		<comments>http://www.versica.de/minderwertige-brustimplantate-versicherung-ubernimmt-kosten-nicht/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 26 Jan 2012 15:29:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>david</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Der, mittlerweile nicht mehr existierende, französische Hersteller Poly Implantat Protése(PIP) stellte minderwertige Brustimplantate her und verkaufte sie auch nach Deutschland. Die Allianz, als Versicherer von PIP, sprach sich jetzt gegen eine Kostenübernahme für die entstandenen Schäden aus. Die „Financial Times Deutschland“ bezog sich auf eine Aussage eines Unternehmenssprechers der Allianz und berichtete, dass die Versicherung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der, mittlerweile nicht mehr existierende, französische Hersteller Poly Implantat Protése(PIP) stellte minderwertige Brustimplantate her und verkaufte sie auch nach Deutschland. Die Allianz, als Versicherer von PIP, sprach sich jetzt gegen eine Kostenübernahme für die entstandenen Schäden aus.<span id="more-33"></span></strong></p>
<p>Die „Financial Times Deutschland“ bezog sich auf eine Aussage eines Unternehmenssprechers der Allianz und berichtete, dass die Versicherung davon ausginge, den Schaden nicht übernehmen zu müssen, da bei Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht wurden. Daher sei das französische Tochterunternehmen der Allianz, welches die Versicherung von PIP übernommen hat, nicht bereit in Haftung zu gehen.</p>
<p>Die PIP habe, so die Allianz weiter, bei Vertragsabschluss wissentlich falsche Angaben gemacht, wodurch der Vertrag seine Gültigkeit verloren habe. Also sei man nicht bereit die Kosten für die Folgeschäden durch die minderwertigen Implantate zu übernehmen. Der Konzern war von 2005 bis 2010 bei der französischen Tochter der Allianz versichert.</p>
<p>Verständlich, dass eine Zahlung unter diesen Umständen verweigert wird, denn der Allianz drohen horrende Schadensersatzforderungen von circa 300 000 Frauen auf der ganzen Welt. Diese wurden in der Vergangenheit mit den minderwertigen Brustimplantaten von PIP ausgestattet. Die Allianztochter verklagte bereits im Jahr 2010 den Insolvenzverwalter der PIP, wegen der falschen Angaben. Eine erste Anhörung gibt es am 02. Februar.</p>
<p>Die Firma PIP verkaufte ihre minderwertigen Silikonimplantate weltweit und es sind circa 300 000 Frauen vom Skandal betroffen, denen diese Implantate eingesetzt wurden. Allein in Frankreich wurden rund 30 000 Frauen aufgefordert, ihre fehlerhaften Implantate austauschen zu lassen. Es ist noch nicht ganz klar, wie viele deutsche Frauen von dem Skandal betroffen sind. Aber allein in Süddeutschland wurden in 10 Kliniken diese Implantate verwendet.</p>
<p>Wohl aus reiner Profitgier wurde bei der Herstellung billiges Silikon, statt des hochwertigen medizinischem verwendet. Dadurch kam es vermehrt zu Rissen der Implantate, schwere Entzündungen waren die Folge. Auch ein erhöhtes Krebsrisiko kann als Folge nicht ausgeschlossen werden.</p>
<p><em>Quelle: <a href="http://www.heilpraxisnet.de/naturheilpraxis/versicherung-haftet-nicht-fuer-pip-brustimplantate-90064.php">http://www.heilpraxisnet.de/naturheilpraxis/versicherung-haftet-nicht-fuer-pip-brustimplantate-90064.php</a></em></p>
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		</item>
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		<title>Die KFZ-Versicherung zahlt maximal 30 % über den Wiederbeschaffungswert</title>
		<link>http://www.versica.de/die-kfz-versicherung-zahlt-maximal-30-uber-den-wiederbeschaffungswert/</link>
		<comments>http://www.versica.de/die-kfz-versicherung-zahlt-maximal-30-uber-den-wiederbeschaffungswert/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 24 Jan 2012 15:17:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>david</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Sind ältere Autos in einen Unfall verwickelt, dann können die Reparaturkosten, die daraus resultieren, schnell weit höher sein, als der Wiederbeschaffungswert des Autos. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, wie viel die KFZ-Versicherung in einen solchen Fall übernehmen muss. So wurde festgelegt, dass maximal 30 % der Reparaturkosten, die über den Wert des Autos liegen, von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Sind ältere Autos in einen Unfall verwickelt, dann können die Reparaturkosten, die daraus resultieren, schnell weit höher sein, als der Wiederbeschaffungswert des Autos. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, wie viel die KFZ-Versicherung in einen solchen Fall übernehmen muss.</strong></p>
<p>So wurde festgelegt, dass maximal 30 % der Reparaturkosten, die über den Wert des Autos liegen, von der Versicherung bezahlt werden müssen. Es ist dabei unerheblich, welche Bruttoreparaturkosten vom Sachverständigen ermittelt wurden und wie hoch diese den gutachterlichen Wert des Wagens übersteigen. Laut Bundesgerichtshof (Az. VI ZR 30/11) ist für die Rechtmäßigkeit der Mehrerstattung etwas anders von Bedeutung. Das ist nämlich die fachgerechte und auch vollständige Instandsetzung, den Vorgaben des Gutachters entsprechend. Grund für dieses Urteil war der Fall eines Autofahrers, der seinen Wagen selbst reparierte, das erklärte die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline.</p>
<p>Ein Unfallgeschädigter hatte seinen Wagen nach einem Unfall selbst wieder instand gesetzt. Zuvor hatte ein Gutachter die Kosten für eine Reparatur fiktiv mit 3 254,02 Euro angesetzt. Der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges lang aber um 51 % niedriger, bei nur 2 150 Euro. Trotzdem reparierte der Autobesitzer sein Auto selbst und wollte von der KFZ-Versicherung die volle Auszahlung des 130%-Prozent-Betrages.</p>
<p>Sein Argument, die Reparatur wäre nur deshalb billiger gewesen, weil durch die Eigenleistung keine Mehrwertsteuer auf Arbeitskosten angefallen sei und er auch die KFZ-Teile billiger bekommen hätte, da er Mitarbeiter einer Kfz-Werkstatt wäre, wurde von Gericht nicht anerkannt. Deutschlands Oberste Bundesrichter wiesen die Klage ab.</p>
<p>„Die durchgeführten Reparaturen, weichen nicht unerheblich von Vorgaben des Gutachters ab“. So wurde beispielsweise der hintere Querträger nicht ausgetauscht, die Verkleidung des Heckstoßfängers wurde nicht korrekt angepasst und eine Delle verblieb auch“ begründete die Rechtsanwältin Alexandra Wimmer aus Schwabach, den Urteilsspruch. Dadurch, so die Anwältin weiter, verliere die Kosteneinschätzung des Gutachters ihre Bedeutung als Berechnungsgrundlage. Daher muss der Geschädigte sich mit dem reinen Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes zufriedengeben.</p>
<p><em>Quelle: <a href="http://www.versicherungsbote.de/id/81363/Kfz-Versicherung+Unfall+Urteil+Wiederbeschaffungswert+Bundesgerichtshof+Bruttoreparaturkosten+Gutachter+Deutsche+Anwaltshotline+/news.customer.reader.html">http://www.versicherungsbote.de/id/81363/Kfz-Versicherung+Unfall+Urteil+Wiederbeschaffungswert+Bundesgerichtshof+Bruttoreparaturkosten+Gutachter+Deutsche+Anwaltshotline+/news.customer.reader.html</a></em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Untergang der &#8220;Costa Concordia&#8221; verursacht Millionenschaden</title>
		<link>http://www.versica.de/untergang-der-costa-concordia-verursacht-millionenschaden/</link>
		<comments>http://www.versica.de/untergang-der-costa-concordia-verursacht-millionenschaden/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 23 Jan 2012 15:25:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>david</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.versica.de/?p=26</guid>
		<description><![CDATA[Die Versicherer der “Costa Concordia” müssen nun mit einem Millionenschaden rechnen. Für Schiffe gibt es zwei verschiedene Arten von Versicherung: Die Kaskoversicherung für das Schiff, das 2006 für 450 Mio. Euro gebaut wurde, wird von einem Konsortium gestellt, welche für eine Reparatur oder den Ersatz des Schiffes bezahlen und die Haftpflichtversicherung für Schäden durch Dritte, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Versicherer der “Costa Concordia” müssen nun mit einem Millionenschaden rechnen. Für Schiffe gibt es zwei verschiedene Arten von Versicherung: Die Kaskoversicherung für das Schiff, das 2006 für 450 Mio. Euro gebaut wurde, wird von einem Konsortium gestellt, welche für eine Reparatur oder den Ersatz des Schiffes bezahlen und die Haftpflichtversicherung für Schäden durch Dritte, unter einem globalen Programm, das die Costa-Mutter Carnival vom Makler Aon ins Leben rief. Führende Gesellschaften sind unter den Versicherern. Nach Angaben der Agentur Reuters beträgt die vereinbarte Versicherungssumme 405 Mio. Euro. Zu weiten Teilen ist das Programm rückversichert.</strong></p>
<p>Eine Bermuda-Tochter eines von Reedern selbst betriebenen Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit schloss mit Costa die Haftpflichtversicherung ab. Die Schifffahrtbranche sichert mit diesen P&amp;I-Clubs Risiken gegenüber Dritten ab. Das Schiffsunglück bedeutet einen Großschaden für die Gesellschaft, sagt eine Sprecherin.</p>
<p>Weil die &#8220;Costa Concordia&#8221; voraussichtlich das ganze Jahr nicht einsetzbar ist, bleibt der Schiffseigner, nach eigenen Angaben auf einem Schaden von 85 bis 95 Mio. Dollar sitzen, jedoch ist dieser nur mit einem Selbstbehalt von 30 Mio. Dollar versichert. Seit dem Untergang der Titanic handelt es sich um einen der größten Unfälle eines reinen Passagierschiffs.</p>
<p>Die &#8220;Costa Concordia&#8221; fuhr unter der Klassifizierungsbestätigung der italienischen Gesellschaft Rina. Diese erklärten, das Schiff sei &#8220;nach den höchsten Sicherheitsstandards 2011 durch regelmäßige Überprüfung zertifiziert&#8221;. Die Gesellschaft beteiligt sich an den Untersuchungen zu diesem Vorgang von Justiz und Küstenwache. Experten meinen es werde Jahre dauern bis Genaueres geklärt sei. Vor einer verfrühten Schuldzuweisung warnen sie.</p>
<p>Es stellt sich die Frage, ob eine Reparatur des Schiffes möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, da Passagierschiffe sehr teuer und komplex gebaut werden. Kann das Schiff nicht geborgen werden, muss das Wrack zerschnitten und vor Ort entsorgt werden. Dies würde nicht in den Bereich der Kaskoversicherer, sondern des P&amp;I Clubs fallen.</p>
<p><strong>Quelle: http://www.ftd.de/unternehmen/versicherungen/:kreuzfahrt-unglueck-millionenschaden-fuer-costa-versicherer/60155145.html</strong></p>
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		<item>
		<title>Sarah Burke ihren Verletzungen erlegen</title>
		<link>http://www.versica.de/sarah-burke-ihren-verletzungen-erlegen/</link>
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		<pubDate>Sun, 22 Jan 2012 15:14:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>david</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Sarah Burke ist am 9. Tag, nach ihrem schweren Sturz im Training, an ihren Verletzungen verstorben. Die bekannte Ski-Freestylerin lag in einer Klinik in Salt Lake City. Der Unfall geschah während eines Sportevents ihres Sponsors und genau das könnte, für die Familie der 29 jährigen zum großen finanziellen Problem werden. Denn dadurch war sie nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Sarah Burke ist am 9. Tag, nach ihrem schweren Sturz im Training, an ihren Verletzungen verstorben. Die bekannte Ski-Freestylerin lag in einer Klinik in Salt Lake City.</strong></p>
<p>Der Unfall geschah während eines Sportevents ihres Sponsors und genau das könnte, für die Familie der 29 jährigen zum großen finanziellen Problem werden. Denn dadurch war sie nicht über den kanadischen Freestyl-Verband CFSA versichert. Das heißt, die Angehörigen müssen nun für die Krankenhauskosten von etwa 430 000 Euro allein aufkommen. Das Internationale Olympische Komitee (IOC) und auch das Nationale Olympische Komitee Kanadas haben daher ein Spendenkonto eingerichtet. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Seite <a href="http://www.giveforward.com/sarahburke">www.giveforward.com/sarahburke</a>. Das eingehende Geld soll für die Kosten des Klinikaufenthalts verwendet werden.</p>
<p>Sarah Burke war in der Extremsportart Ski-Freestyling, eine der wenigen weiblichen Sportlerinnen und galt auch deshalb als Vorreiterin in dieser Disziplin. Bei den vom 26.-29. Januar dieses Jahres stattfindenden X-Games der Extremsportarten wollte sie das 5.Mal den Titel gewinnen. Die 29 jährige war es auch, die maßgeblich dazu beitrug, dass diese Sportart ins Programm der Olympischen Spiele aufgenommen wurde. Ski-Freestyl wird erstmals 2014 im russischen Sotschi zu den ausgetragenen Olympischen Wettkämpfen gehören.</p>
<p>Die Sportlerin war am 10. Januar dieses Jahres beim Sportevent ihres Sponsors in Park City/ Utah angetreten und dabei sehr schwer in der Superpipe gestürzt. Dabei schlug sie mit dem Kopf auf und zog sich schwerste Verletzungen zu. In der Klinik erlitt sie einen Herzstillstand. Trotz sofortiger Wiederbelebung kam es zu irreparablen Gehirnschäden. Sie starb in der Klinik im Kreise ihrer engsten Angehörigen und Freunde. Eine Sprecherin der Klinik erklärte, dass es Sarah Burkes Wunsch war, ihre Organe zu spenden und damit anderen Menschen das Leben zu retten. Diesem Wunsch wurde entsprochen.</p>
<p><em>Quelle: <a href="http://nachrichten.rp-online.de/sport/versicherung-will-nach-tod-von-ski-star-nicht-zahlen-1.2681175">http://nachrichten.rp-online.de/sport/versicherung-will-nach-tod-von-ski-star-nicht-zahlen-1.2681175</a></em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Der richtige Versicherungsschutz für Wintersportler</title>
		<link>http://www.versica.de/der-richtige-versicherungsschutz-fur-wintersportler/</link>
		<comments>http://www.versica.de/der-richtige-versicherungsschutz-fur-wintersportler/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 21 Jan 2012 15:20:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>david</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.versica.de/?p=18</guid>
		<description><![CDATA[Auch wenn dieser Winter eher verhalten begonnen hat, so zeigt sich endlich, wenigstens in den Skigebieten die weiße Schneepracht. Gerade in den Alpen hat es so sehr geschneit, dass es für die einen eine Katastrophe war, für andere aber eben der lang ersehnte Start in die Wintersportsaison. Zeitweise waren in Österreich, wegen des heftigen Schneefalls [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Auch wenn dieser Winter eher verhalten begonnen hat, so zeigt sich endlich, wenigstens in den Skigebieten die weiße Schneepracht. Gerade in den Alpen hat es so sehr geschneit, dass es für die einen eine Katastrophe war, für andere aber eben der lang ersehnte Start in die Wintersportsaison.<span id="more-18"></span></strong></p>
<p>Zeitweise waren in Österreich, wegen des heftigen Schneefalls und der daraus resultierenden Lawinengefahr, einige Orte von der Außenwelt abgeschnitten. Mittlerweile sind die Straßen wieder offen und locken viele Wintersportler an. Viele der Skifahrer, Rodler oder Snowboarder vergessen dabei aber auf den richtigen Versicherungsschutz zu achten.</p>
<p>Der Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Bayerns, Sascha Straub, weiß, dass viele Wintersportler keine ausreichenden Policen abgeschlossen haben. Wie wichtig aber eine gute Unfallsicherung ist, zeigt sich am <a href="http://www.versica.de/sarah-burke-ihren-verletzungen-erlegen/">tragischen Beispiel der verunglückten Sarah Burke</a>. Die Ski-Freestylerin verunglückte während eines Events und zog sich so schwere Kopfverletzungen zu, dass sie inzwischen starb. Jeder dritte Unfallversicherungen gemeldete Schaden ist auf einen Unfall beim Wintersport zurückzuführen.</p>
<p>Jeder Wintersportler sollte daher in jedem Fall eine Unfallversicherung haben, denn die Folgen solcher Wintersportunfälle sind oft gravierend. Christian Lübke vom Verband der Versicherungswirtschaft sagte, dass ungefähr 20 000 Wintersportler jährlich so schwere Verletzungen erleiden, dass sie lebenslange gesundheitliche Beeinträchtigungen davontragen. Ist der Verunfallte dann ausreichend versichert, zahlt die Unfallversicherung einen einmaligen Betrag oder aber auch eine lebenslange Rente.</p>
<p><strong>Unfallversicherungen gibt es schon für geringe Jahresbeiträge, allerdings ist dann oft auch die finanzielle Leistung im Schadensfall nicht hoch.</strong></p>
<p>Laut Stiftung Warentest sollte aber eine Unfallversicherung abgeschlossen werden, die im Falle einer 100% Invalidität, mindestens 350 000 Euro auszahlt. Davon können die Geschädigten dann auch notwendig werdende Kosten für Umbauten oder Haushaltshilfen bezahlen.</p>
<p>Auch auf die ausreichende Abdeckung der Bergungskosten ist bei Abschluss der Versicherung unbedingt zu achten. Zusätzlich zur Unfallversicherung sollte man auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, damit man rundum gut abgesichert ist.</p>
<p><em>Quelle: <a href="http://www.welt.de/finanzen/versicherungen/article13815196/Die-besten-Versicherungen-fuer-den-Ski-Urlaub.html">http://www.welt.de/finanzen/versicherungen/article13815196/Die-besten-Versicherungen-fuer-den-Ski-Urlaub.html</a></em></p>
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		<title>Volkskrankheit „Burnout“ – Skandia erweitert Versicherungsschutz</title>
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		<pubDate>Thu, 19 Jan 2012 15:27:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>david</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Immer mehr Menschen leiden unter psychischen Erkrankungen. Das Wort “Burnout“, für die Erschöpfungsdepression hat es 2011 sogar in die Top Ten der Wörter des Jahres geschafft. Diese Krankheit wird oftmals nur schwer als solche erkannt und oftmals sogar belächelt. Aber für die erkrankten Personen kann ein „ Burnout“ sehr schwere gesundheitliche Folgen bis hin zur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Immer mehr Menschen leiden unter psychischen Erkrankungen. Das Wort “Burnout“, für die Erschöpfungsdepression hat es 2011 sogar in die Top Ten der Wörter des Jahres geschafft. Diese Krankheit wird oftmals nur schwer als solche erkannt und oftmals sogar belächelt. Aber für die erkrankten Personen kann ein „ Burnout“ sehr schwere gesundheitliche Folgen bis hin zur Arbeitsunfähigkeit haben.</strong><span id="more-29"></span></p>
<p>Krankenkassen übernehmen die Kosten von Behandlungen dieses Krankheitsbildes, aber Versicherungen stellen sich oft quer, diesen Erschöpfungszustand als Krankheit mit Folgen anzuerkennen. Oftmals verweigern Unfallversicherungen oder auch Berufsunfähigkeitsversicherungen erst einmal die Leistung, was dann lagen Klagen oder aber große finanzielle Probleme für den Versicherten bedeuten kann.</p>
<p><strong>Aber psychische Erkrankungen entwickeln sich immer mehr zu einer „Volkskrankheit“, die man durchaus ernst nehmen sollte.</strong></p>
<p>Darauf reagierte jetzt auch die erste Versicherung. Als Ergänzung zu ihrer Dread Disease Policen „Skandia Komfortschutz“ bietet die Skandia jetzt ihren Kunden eine finanzielle Absicherung gegen die Folgen psychischer Erkrankungen. Dieser Ergänzung des Versicherungsschutzes ist durchaus empfehlenswert, auch wenn man vielleicht momentan noch keinen solchen Erschöpfungszustand spürt.</p>
<p>Für die Leistung reicht bei der Skandia schon die Diagnose aus und das ist der Unterschied zu Berufsunfähigkeits-und Unfallversicherungen. Diese zahlen nämlich nur, wenn ein negativer Krankheitsverlauf prognostiziert wurde oder wenn dauerhafte gesundheitliche Schäden entstanden sind.</p>
<p>Skandia erklärt, dass eine Zahlung der Versicherungssumme schon bei der Diagnosestellung erfolgt und eine spätere Genesung ihr nicht im Weg steht. Also muss auch das Geld nicht zurückerstattet werden, sollte der Versicherte wieder vollständig genesen und dann auch wieder arbeiten können. Diese Versicherungsform ist wirklich derzeit einmalig. Auch bleibt der Versicherungsschutz nach einer Zahlung bestehen. Das heißt, wurde für die erste Erkrankung gezahlt, so bleibt eine Leistung der Versicherung auch bei einer zweiten Erkrankung bestehen.</p>
<p><em>Quelle: <a href="http://www.dasinvestment.com/investments/versicherungen/news/datum/2012/01/17/burnout-versicherung-skandia-erweitert-dread-disease-policen/">http://www.dasinvestment.com/investments/versicherungen/news/datum/2012/01/17/burnout-versicherung-skandia-erweitert-dread-disease-policen/</a></em></p>
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		<title>Versicherung muss oft trotz Fahrlässigkeit zahlen</title>
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		<pubDate>Thu, 19 Jan 2012 15:22:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>david</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Noch immer denken viele, dass Versicherungen nicht für einen Schaden aufkommen müssen, welcher durch Fahrlässigkeit entstand. Das ist aber längst veraltet, denn es kommt immer auf den Einzelfall an. Da es hier aber zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungen keine Einigung gibt, kommt es oftmals zu einem Streitfall vor Gericht. Dann wird die Höhe der Schuld des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Noch immer denken viele, dass Versicherungen nicht für einen Schaden aufkommen müssen, welcher durch Fahrlässigkeit entstand. Das ist aber längst veraltet, denn es kommt immer auf den Einzelfall an. Da es hier aber zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungen keine Einigung gibt, kommt es oftmals zu einem Streitfall vor Gericht. Dann wird die Höhe der Schuld des Versicherten ermittelt und eben auch, ob die Versicherung eine Entschädigung zahlen muss und wenn ja, dann in welcher Höhe. Für den Versicherten lohnt es sich daher oft, um die Schadensregulierung zu streiten.<span id="more-20"></span></p>
<p><strong>Das zeigen auch einige hier aufgeführte Beispielfälle:</strong></p>
<p>1. Einem Autofahrer wurde sein Auto gestohlen, leider mit dem Fahrzeugschein im Auto. Unter anderem aus diesem Grund wollte seine Versicherung nur 50 % des Zeitwertes ersetzen. Das Gericht dagegen sah keine grobe Fahrlässigkeit im Verhalten des Fahrzeughalters und die Versicherung musste die volle Summe bezahlen. Landgericht Dortmund Az: 2 O 245/09</p>
<p>2. In diesem Fall holte sich ein Autodieb die Schlüssel eines Mietwagens aus dem Briefkasten einer Autowerkstatt. Der Briefkasten aber war ein Schlitz in einem Garagentor, der Schlüssel fiel also einfach auf den Garagenboden. Die Versicherung war der Meinung, diese Sicherung sei unzureichend und zahlte nur 50 % des Schadens. Die Mietwagenfirma ging vor Gericht, allerdings ohne Erfolg. Es blieb bei der Schadensregulierung von 50%. Landgericht Dortmund Az: 230 C 14977/09</p>
<p>3. Eine Autofahrerin kollidierte nachts mit einer Laterne. Die Versicherung wollte nur 25 % des Schadens übernehmen, da die Dame zum Zeitpunkt des Unfalls 0, 59 Promille Alkohol im Blut hatte. Den Richtern war die Schadenübernahme durch die Versicherung aber zu gering. Der Autofahrerin wurde eine Schadensregulierung von 60 % zugestanden. Oberlandesgericht Hamm Az: 20 U 74/10</p>
<p>4. Ein Hausbesitzer zündete Feuerwerkskörper und war diese in den Keller seines Hauses, um eine fremde Katze zu vertreiben. Dadurch brannte das komplette Haus ab. Die Versicherung zahlte nicht und die Richter stimmten dem zu. Denn das Verhalten des Hausbesitzers wurde vom Gericht als „unverantwortlich“ bezeichnet. Oberlandesgericht Naumburg Az: 4 W 12/11</p>
<p><em>Quelle: <a href="http://www.thueringer-allgemeine.de/startseite/detail/-/specific/Wann-die-Versicherung-trotz-Fahrlaessigkeit-zahlt-1973757150">http://www.thueringer-allgemeine.de/startseite/detail/-/specific/Wann-die-Versicherung-trotz-Fahrlaessigkeit-zahlt-1973757150</a></em></p>
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